Der Laptop steht auf dem Esstisch, die Videokonferenz läuft und die Kaffeemaschine brummt zum dritten Mal an diesem Vormittag – Arbeiten von zu Hause ist längst kein Ausnahmefall mehr. Doch während Homeoffice für viele den Arbeitsalltag flexibler macht, tauchen im Hintergrund Fragen auf, die oft übersehen werden. Wer trägt eigentlich die zusätzlichen Heizkosten, wenn die Wohnung den ganzen Tag warm gehalten wird? Welche Nebenkosten steigen durch die intensive Nutzung der eigenen vier Wände? Und gibt es Möglichkeiten, diese Kosten steuerlich geltend zu machen?
Inhaltsverzeichnis
Spätestens bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung wird vielen klar, dass sich der erhöhte Energie- und Wasserverbrauch auch finanziell bemerkbar macht. Doch wer kommt dafür auf – Mieter, Vermieter oder vielleicht sogar der Arbeitgeber?
Wer trägt die Nebenkosten im Homeoffice?
Grundsätzlich gilt: Nebenkosten entstehen durch die Nutzung der Wohnung und sind damit zunächst Sache des Mieters. Doch wenn sich der Wohnraum gleichzeitig als Arbeitsplatz etabliert, verschwimmen die Grenzen zwischen privater und beruflicher Nutzung.
Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an den Betriebskosten der Wohnung zu beteiligen – es sei denn, es gibt eine explizite Vereinbarung. Einige Unternehmen übernehmen pauschale Zuschüsse oder stellen technische Geräte zur Verfügung, um den Mehrverbrauch auszugleichen. Auch Mietverträge können eine Rolle spielen: Ist Homeoffice im Mietvertrag als zulässige Nutzung aufgeführt oder wird es möglicherweise als „teilgewerbliche Nutzung“ gewertet, die der Vermieter gesondert abrechnen könnte?
Erhöhte Nebenkosten durch Homeoffice – welche Kosten steigen?
Viele Menschen denken beim Homeoffice an gesparte Pendelkosten – doch die Rechnung hat zwei Seiten. Wer seinen Arbeitstag zu Hause verbringt, verbraucht zwangsläufig mehr Strom, mehr Wasser und heizt über einen längeren Zeitraum.
- Strom: Computer, Monitore, WLAN-Router, Kaffeemaschine – je mehr Geräte in Betrieb sind, desto höher die Stromkosten. Eine moderne Ausstattung mit energieeffizienten Geräten kann langfristig die Kosten senken.
- Heizung: Besonders in den Wintermonaten wird das Homeoffice schnell teuer. Während das Büro zentral beheizt wird, muss zu Hause individuell geheizt werden – oft den ganzen Tag über.
- Wasser und Müllentsorgung: Mehr Zeit zu Hause bedeutet auch mehr Verbrauch – sei es durch zusätzliche Spülgänge, häufigere Toilettennutzung oder mehr anfallenden Verpackungsmüll durch Essenslieferungen oder den Einkauf auf Vorrat.
Steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten
Die gute Nachricht: Ein Teil der gestiegenen Kosten kann steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings sind die Regelungen nicht immer ganz einfach.
- Das häusliche Arbeitszimmer: Nur wer ein separates, klar abgegrenztes Arbeitszimmer nutzt, kann die tatsächlichen Kosten anteilig absetzen. Das bedeutet, dass ein Arbeitsplatz im Wohnzimmer oder an der Küchentheke nicht berücksichtigt wird.
- Homeoffice-Pauschale: Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann dennoch profitieren. Der Staat gewährt eine Pauschale von 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal jedoch 1.260 Euro pro Jahr.
- Direkte Betriebskosten: Einige Kosten wie Strom oder Internet können anteilig als Werbungskosten angesetzt werden, wenn sie nachweislich für die berufliche Tätigkeit anfallen.
Wichtig ist eine gute Dokumentation – Belege sollten aufbewahrt und genaue Berechnungen durchgeführt werden, um im Zweifelsfall die steuerliche Anerkennung nicht zu gefährden.
Fristen und Rechte bei der Nebenkostenabrechnung für Homeoffice-Nutzer
Ein Punkt, den viele übersehen: Die Nutzung der Wohnung als Arbeitsplatz kann auch die jährliche Nebenkostenabrechnung beeinflussen. Denn wer dauerhaft zu Hause arbeitet, hat einen höheren Verbrauch – doch in welchem Rahmen ist eine Nachzahlung gerechtfertigt?
- Wann dürfen Vermieter höhere Nebenkosten verlangen? Grundsätzlich basiert die Nebenkostenabrechnung auf einem festen Verteilerschlüssel (z. B. nach Quadratmetern oder Verbrauchsmessung). Eine Nachzahlung aufgrund von Homeoffice ist nur dann möglich, wenn der Mehrverbrauch messbar und nachvollziehbar ist.
- Welche Fristen gelten? Es gelten bestimmte Fristen für die Nebenkostenabrechnung – sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Vermieter haben nach Ende des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zuzustellen. Mieter wiederum haben nach Erhalt eine Widerspruchsfrist von zwölf Monaten, falls sie die Abrechnung anzweifeln möchten.
Ein Gespräch mit dem Vermieter kann sinnvoll sein, falls durch das Homeoffice überdurchschnittlich hohe Kosten entstanden sind. In einigen Fällen kann eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung helfen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Homeoffice und Mietrecht – Gibt es besondere Regelungen?
Rein rechtlich gesehen dürfen Mieter ihre Wohnung auch für berufliche Zwecke nutzen – aber nur im üblichen Rahmen. Ein gelegentlich genutztes Homeoffice stellt kein Problem dar. Doch wenn beispielsweise regelmäßig Kundenbesuche stattfinden oder ein erheblicher Teil der Wohnung als Arbeitsbereich genutzt wird, könnte der Vermieter dies als teilgewerbliche Nutzung einstufen.
Es gibt jedoch keinen Automatismus, dass Homeoffice höhere Mieten oder Nebenkosten rechtfertigt. Ein Urteil des Landgerichts München (Az. 31 S 6492/19) entschied, dass der normale Gebrauch einer Wohnung durch Homeoffice nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung darstellt.
Fazit
Homeoffice bringt viele Vorteile mit sich, hat aber auch finanzielle Auswirkungen. Während die eingesparten Pendelkosten attraktiv erscheinen, steigen gleichzeitig die Heiz- und Stromkosten. Wer sich rechtzeitig mit den Nebenkostenabrechnungen und steuerlichen Möglichkeiten auseinandersetzt, kann jedoch viel Geld sparen – auch ohne Gehaltsverhandlungen.