Das Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Dokumente im Berufsleben. Es begleitet jede Bewerbung, wird von Personalverantwortlichen genau gelesen und kann über Einladung oder Ablehnung mitentscheiden. Trotzdem wissen viele Arbeitnehmer nicht genau, wann und wie sie es beantragen können, und was sie tun sollen, wenn es nicht ihren Vorstellungen entspricht.
Wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Danach hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieser Anspruch gilt unabhängig davon, ob man selbst gekündigt hat, ob der Arbeitgeber gekündigt hat oder ob ein befristeter Vertrag ausgelaufen ist.
Wer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis möchte, hat dafür ebenfalls ein Recht, allerdings nur bei berechtigtem Interesse. Typische Anlässe sind ein Vorgesetztenwechsel, eine interne Versetzung, eine länger andauernde Elternzeit oder schlicht der Wunsch, sich am Markt zu orientieren.
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis: Was ist der Unterschied?
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Das einfache Zeugnis enthält lediglich Angaben zur Person, zur Beschäftigungsdauer und zur Art der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis geht weiter und bewertet zusätzlich die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Für Bewerbungen ist fast immer das qualifizierte Zeugnis relevant. Wer sein Zeugnis anfordert, sollte deshalb ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.
Wie fordert man ein Arbeitszeugnis an?
Die Anforderung kann mündlich erfolgen, ist schriftlich aber sicherer. Eine kurze, sachliche E-Mail oder ein Brief an die Personalabteilung oder den direkten Vorgesetzten genügt. Inhalt: Name, Beschäftigungszeitraum und die ausdrückliche Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Wer möchte, kann bereits darauf hinweisen, dass man sich das Zeugnis vor Unterschrift ansehen möchte, was rechtlich zulässig ist.
Musterformulierung: „Hiermit bitte ich um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Tätigkeit als [Berufsbezeichnung] vom [Datum] bis [Datum]. Ich wäre dankbar, wenn ich das Zeugnis vor der endgültigen Unterzeichnung zur Durchsicht erhalten könnte.“
Kann man ein Arbeitszeugnis auch ohne Kündigung anfordern?
Ja. Ein Zwischenzeugnis kann während des laufenden Arbeitsverhältnisses beantragt werden. Das Gesetz stellt keine abschließende Liste der Gründe auf, aber anerkannt sind unter anderem: Wechsel des Vorgesetzten, Umstrukturierungen, Elternzeit, eine Auszeit oder auch der Wunsch, sich über Alternativen auf dem Markt zu informieren. Das Anfordern eines Zeugnisses gilt übrigens nicht als automatisches Signal für einen bevorstehenden Abgang, auch wenn manche Arbeitgeber das so interpretieren.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit?
Das Gesetz legt keine genaue Frist fest. In der Praxis haben sich zwei bis vier Wochen als üblich etabliert. Wer das Zeugnis für eine konkrete Bewerbung benötigt, sollte das im Anschreiben erwähnen und eine realistische Frist nennen. Reagiert der Arbeitgeber gar nicht, kann man eine schriftliche Mahnung senden und notfalls den Weg übers Arbeitsgericht gehen. Der Anspruch auf das Zeugnis verjährt nach drei Jahren.
Was muss im qualifizierten Arbeitszeugnis stehen?
Ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält: Angaben zur Person und zur Stelle, eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten, eine Leistungsbeurteilung, eine Verhaltensbeurteilung gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden sowie einen Abschluss mit Dank, Bedauern über das Ausscheiden und Zukunftswünsche. Fehlt einer dieser Punkte, ist das ein Hinweis, den Personaler kennen. Wer verstehen möchte, was die Formulierungen wirklich bedeuten, findet in unserem Artikel zum Arbeitszeugnis entschlüsseln eine ausführliche Erklärung der gängigen Codes.
Was tun, wenn das Zeugnis schlecht oder unvollständig ist?
Wer das Zeugnis erhält und damit nicht einverstanden ist, hat mehrere Möglichkeiten. Der erste Schritt ist immer das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber. Viele Unternehmen sind zur Nachbesserung bereit, wenn die Kritik sachlich vorgebracht wird. Wer konkrete Einwände hat, sollte diese schriftlich formulieren und einen Vorschlag machen, wie der entsprechende Abschnitt besser formuliert werden könnte.
Reagiert der Arbeitgeber nicht, bleibt der Weg vor das Arbeitsgericht. Dort kann auf Berichtigung oder Ergänzung des Zeugnisses geklagt werden. Die Erfolgschancen sind gut, wenn nachweislich Pflichtinhalte fehlen oder die Formulierungen nachweislich unter dem Branchendurchschnitt liegen. Hilfreiche Informationen dazu bietet auch der Artikel über die Arbeitszeugnis-Tabelle mit Formulierungscodes.
Arbeitszeugnis nach langer Betriebszugehörigkeit
Wer viele Jahre in einem Unternehmen gearbeitet hat, sollte besonders darauf achten, dass das Zeugnis den vollen Beschäftigungszeitraum abdeckt und alle wesentlichen Aufgaben und Verantwortungsbereiche erwähnt. Gerade bei langen Karrieren verändert sich die Stelle im Laufe der Zeit deutlich. Ein Zeugnis, das nur die letzte Position beschreibt, bildet die gesamte Leistung möglicherweise unvollständig ab.
Fazit: Zeugnis frühzeitig anfordern, genau lesen
Das Arbeitszeugnis ist kein Dokument, das man einfach entgegennimmt und ablegt. Es begleitet die weitere Karriere und kann in jeder künftigen Bewerbung eine Rolle spielen. Wer es frühzeitig anfordert, genau liest und bei Bedarf nachbessern lässt, ist klar im Vorteil. Wer dazu parallel an seiner Bewerbung arbeitet, findet im Artikel über das Bewerbungsschreiben weitere hilfreiche Hinweise.
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